Montag, 26. Juni 2017

Adelsabschaffung Deutschland 109 Weimarer Reichsverfassung

109 Weimarer Reichsverfassung WRV 

                                                                                       besagt, der Adel wurde abgeschafft, ist es wirklich so?

Einige Nachkommen des deutsch-historischen Adels sind der Meinung,"NEIN" der Adel wurde nicht abgeschafft und sie seien immer noch adelig
Selbst einige Beamte, Richter und Politiker glauben dieses auch noch. natürlich lesen die Meisten der Genannten, wohl die Zeitschrift Bunte, Bildzeitung und diverse andere Schmierblättchen, wo dem Leser suggeriert wird, der Adel würde in Deutschland noch existieren und ein/e Herr/Frau die sich als Fürsten/in bezeichnen, seien dieses auch noch.


Deutsche Verfassung:



Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 wurden alle Vorrechte des Adels in Deutschland abgeschafft (Artikel 109 Abs. 2 WRV). Alle Bürger wurden vor dem Gesetz gleichgestellt.

Das aber sollte nicht die Abschaffung des Adels sein, nur die Vorrechte absprechen reicht da nicht, der Meinung bin auch.


Aber: 


Heute:  Ehemalige Adelstitel und Prädikate, wurden in Namensbestandteile umgewandelt , damit wurde der Adel endgültig abgeschafft.

....dies ist auch Ausfluss der Bestimmung des Art. 109 Abs. 1 und 2, wonach "alle Deutschen vor dem Gesetze gleich (sind)" und "Männer und Frauen grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten (haben)". Die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung geführten Adelsbezeichnungen wurden Bestandteil des Familiennamens. Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung gilt gemäß Art. 123 des Grundgesetzes als einfaches Bundesrecht.... 
Denn:

Seit dem existieren in Deutschland nur akademische Titel (geschützte Titel) und keine Adelstitel/Prädikate mehr. Ein Name kann kein Titel sein, logisch.

Zitat :Deutsche Adelsrechtsausschuss (Unter Punkt 10)
"Zur Zeit der Monarchien war das Adelsrecht ein öffentliches Recht. Nach Abschaffung der Monarchien existiert der Adel nur auf privatrechtlicher Basis. Im Rahmen des Vereinsrechts, des vereinsmäßigen Selbstbestimmungsrechts."

Damit ist bewiesen, in Deutschland existiert der Adel nur noch als Verein, soziale Gesellschaft wie (Fußballvereine....etc) und jeder darf sich als adelig bezeichnen, benenne und spielen.
Jeder darf Adelsverbände gründen und jeder darf innerhalb der Vereine adeln.

Fazit:

Der Adel existiert demnach belegt und bewiesen, in Deutschland nur noch als Verein soziale Gemeinschaft.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen